Notrufnummern:                             112

 

 

 

Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörde:     

 

 

 

09321-928-3000 / 3100 / 3110 / 3111

 

 

 

Schulisches Notfallteam

 

 

 

Schulleitung:                                                    Herr Wolff oder Herr Herrmann

 

Sicherheitsbeauftragter:                                 Herr Hofmann

 

Beratungslehrer:                                              Andreas Liebald, MS Wiesentheid

 

Seelsorger:                                                       Hajo v. Wietersheim 09325 274

 

Schulpsychologe:                                            Frau Frank            09321 9281802
                                                                           Unterstützer:   
                                                                                                     Frau Lembke

 

                                                                                                     Frau Knauer

 

Beauftragter Elternkontakt:                             Schulleitung

 

Beauftragter Medizinische Dienste:               Herr Sauter

 

 

 

 

MASSNAHMEN der GS/MS Iphofen

 

  

 

Alkohol und andere Drogen

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Wenn eine Lehrkraft den Verdacht hat, dass ein Schüler/eine Schülerin unter dem Einfluss
            oder im Besitz einer verbotenen Substanz steht, muss unverzüglich die Schulleitung
            informiert werden.

 

2.         Wenn eine Lehrkraft Kenntnis hat über möglichen Drogen bzw. Alkoholmissbrauch,       sollte sie
            sich mit anderen Kolleg/innen darüber austauschen und bezüglich weiterer Schritte spezielle
            Fachkräfte (Drogenbeauftragter, Beratungslehrer,   Schulpsychologe) konsultieren.

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorkommnisses und Einschätzung der
            benötigten Hilfe (z.B. Polizei, Jugendamt, Beratungsstelle...)

 

2.         Feststellung der beteiligten Personen

 

3.         Isolierung der beteiligten Personen zur Befragung und Untersuchung

 

4.         Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

 

5.         Erörterung von disziplinarischen Konsequenzen

 

6.         Festlegung der sofortigen und Folgemaßnahmen

 

7.         Dokumentieren des Vorkommnisses / der Zeugenaussagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Belästigung/ Diskriminierung

 

Verbale Drohungen, Erpressung, Schikanieren und Mobbing, Bandenbildung und Einschüchterung

 

 

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Bewertung der Intensität des Vorfalls und Einschätzung der benötigten Hilfe

 

2.         Feststellung der beteiligten Personen und D-Eskalierung der Situation durch       Ansprechen

 

3.         Dokumentieren des Vorkommnisses sobald wie möglich, Weiterleitung des Berichts
            an

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorfalls

 

2.         Feststellung der beteiligten Personen

 

3.         wenn möglich, schriftliche Zeugenaussagen

 

4.         Erörterung disziplinarischer Konsequenzen

 

5.         Festlegung von sofortigen und von Folgemaßnahmen, falls nötig (Jugendamt, Psychologe...)

 

6.         Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

 

7.         Bericht über Ablauf und Bewältigung des Vorkommnisses


 

 

 

 

Ein/e Schüler/in wird vermisst

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Wenn ein Schüler/eine Schülerin vermisst wird, die vorher während des Unterrichts anwesend war, ist sofort das Sekretariat zu                 verständigen!

 

2.         Wenn diese/r zurückkommt, muss sofort das Sekretariat darüber informiert werden!

 

3.         Bei Schüler/inne/n, die zu Unterrichtsbeginn ohne vorliegende Entschuldigung fehlen, ist wie vereinbart zu verfahren.

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Bei Lehrkräften und Schüler/inne/n erkundigen, ob der/die Betreffende wirklich vermisst wird. Unsicheren Informationen                             nachgehen.

 

2.         Das Schulgelände nach dem Vermissten absuchen.

 

3.         Den Namen des Vermissten über die Schul-Sprechanlage bekannt geben, den Namen an das Sekretariat durchgehen.

 

4.         Die Eltern der Vermissten telefonisch benachrichtigen.

 

5.         Die Polizei angemessen und frühzeitig einbeziehen.

 

 

 

Stromausfall / technischer Unfall

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Die unterrichtenden Lehrkräfte bleiben in den Klassen und erwarten weitere Anweisungen,

 

2.         Unterrichtsfreie Lehrkräfte und andere Angehörige des Schulpersonals melden sich im Sekretariat, wo sie weitere Anweisungen               bekommen.

 

 

 

Aufgaben des Hausmeisters der Schule

 

1.         Feststellung des Ausmaßes der technischen Störung

 

2.         Benachrichtigung der technischen Hilfsdienste

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Kontakt mit dem Hausmeister aufnehmen; falls dieser beim Unfall beeinträchtigt wurde: Weitere Hilfsmaßnahmen                                       (evtl. Notruf 112)

 

2.         Sicherstellen der Information der Verantwortlichen

 

3.         Benachrichtigung des zuständigen Amtes

 

 

 

Vandalismus

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Bewertung des Ausmaßes des Vorfalles

 

2.         Bestimmung der benötigten Hilfe

 

3.         Feststellung der beteiligten Personen

 

4.         Dokumentieren des Vorkommnis und Information des Kollegiums

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorkommnisses und Einschätzung der

 

            benötigten Hilfe, Sicherstellen von Beweisen, Fotos anfertigen

 

2.         Benachrichtigung des Sachaufwandsträgers

 

3.         wenn möglich, Feststellung der beteiligten Personen

 

4.         wenn möglich, schriftliche Zeugenaussagen

 

5.         Erörterung disziplinarischer Konsequenzen und anderer Folgemaßnahmen

 

6.         Benachrichtigung und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten

 

7.         Dokumentation

 

8.         Festlegung einer Belohnung zur Aufklärung

 

9.         Klärung der Entschädigungsfragen

 

 

 

 

 

Maßnahmen der Schule in Verbindung mit Notruf 112

 

(abhängig vom Grad der Gefährdung)

 

(Unfälle, Todesfälle, Bombendrohung, Chemikalien-Unfall, Prügeleien, Suizid-Androhung, Bedrohung durch Person/Amoklauf)

 

 

 

Unfälle

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Einschätzung und Sicherung des Unfallortes

 

2.         Versorgung der Unfallopfer

 

3.         Notruf 110/112 anrufen (evtl. Handy!); vertrauenswürdigen Schüler mit der Bitte um Hilfe an die nächste Lehrkraft oder an                         Sekretariat schicken

 

4.         Unfallopfer in der aufgefundenen Lage stabilisieren (Erste Hilfe!), bis medizinisches Notfallpersonal eingetroffen ist

 

5.         Sicherheitsbeauftragten informieren

 

6.         Information der Verwaltung evtl. Notfallplan aktivieren (z.B. Anruf Haustelefon)

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Besichtigung des Unfallortes um sicher zu stellen, dass das Notfallteam im Einsatz ist

 

2.         Kontrolle der Alarmierung der Hilfsdienste

 

3.         Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Todesfälle

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Bewertung der Situation

 

2.         verantwortungsbewusste Person beauftragen, Notruf 112 anzurufen

 

3.         evtl. Reanimationsmaßnahmen durchführen (Erste Hilfe!)

 

4.         Zeugen suchen und auffordern, vor Ort zu bleiben

 

5.         Notfallteam benachrichtigen (z.B. Durchsage-Code: „Code Rot!")

 

6.         Ort sichern und Vorkommnis sobald als möglich dokumentieren

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         sicher stellen, dass Notruf aktiviert wurde

 

2.         Schüler/Personen identifizieren, die möglicherweise psychischen Beistand benötigen

 

3.         Notfallteam aktivieren

 

4.         Ort sichern und abschirmen

 

5.         Beweise sicherstellen

 

6.         Schulaufsicht informieren

 

7.         Folgemaßnahmen erörtern; Fürsorge und Nachsorge koordinieren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bombendrohung

 

Maßnahmen des Empfängers der Drohung / der Lehrkraft

 

1.         Den Anrufer möglichst um genaue Aussagen bitten und diese aufschreiben. Versuchen, noch während des Anrufes Hilfe zu bekommen. Den Anrufer nicht unterbrechen, außer, um folgende Fragen zu stellen:

 

Wann wird die Bombe explodieren?

 

Wo ist die Bombe?

 

Wie sieht sie aus?

 

Was für eine Bombe ist es?

 

Wie wird sie zur Explosion gebracht?

 

Warum tun Sie das?

 

Wer sind Sie?

 

Von woher rufen Sie an?

 

2.         Das Telefon nicht wieder auflegen, sondern möglichst von einem anderen Apparat aus die Polizei alarmieren.

 

3.         Bewertung der Dringlichkeit und Benachrichtigung der Verwaltung und des Notfallteams (z.B. Durchsage-Code zur Evakuierung)

 

4.         Beschreibung des Anrufs:

 

Herkunft des Anrufs (Örtlich, Ferngespräch, Hausruf, Mobil...) Beschreibung der Summe (männlich, weiblich, geschätztes Alter, Akzent, Tonfall, andere Charakteristika) Schien der Anrufer die örtlichen Gegebenheiten zu kennen? Gab es Hintergrundgeräusche?

 

Weitere wichtige Bemerkungen?

 

 

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Polizei 112 anrufen und Bombendrohung melden

 

2.         Schulaufsicht kontaktieren

 

3.         Schulleitung. Polizei und Feuerwehr sind verpflichtet, sieh gegenseitig sofort zu informieren bzw. sich über die Ernsthaftigkeit der             Drohung zu beraten und evtl. das Gebäude zu evakuieren

 

4.         Wenn die Evakuierung beschlossen ist, sofort alle Maßnahmen dafür ergreifen

 

5.         Wenn das Gebäude nicht evakuiert werden soll:

 

Der Hausmeister und andere Helfer suchen das Gebäude nach verdächtigen Objekten ab.

 

Wenn nach einer sorgfältigen Durchsuchung nichts gefunden wird, wird der Unterricht normal weiter geführt.

 

Wenn irgendwelche verdächtige Objekte gefunden werden, wird sofort der Evakuierungsplan in Kraft gesetzt.

 

6.         Ein Bericht wird an die Schulaufsicht gegeben.

 

7.         Weitere Konsequenzen mit der Einsatzleitung absprechen.

 

 

 

 

 

Suizid

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

Generell gilt: Alle Androhungen ernst nehmen und weiter leiten -

 

Bewertung des Grades der Gefahr:

 

Grad A: Geringfügige Androhung (Gerücht oder Hörensagen)

 

1.         Sofortiges Gespräch mit einer Beratungs-Fachkraft (Betreuungslehrer,

 

Schulpsychologe, Telefonat mit „Horizonte") Z    Beratung und Entscheidungsfindung

 

3.         Kontakt mit Erziehungsberechtigten, um Eindrücke auszutauschen

 

4.         Empfehlungen und die Quelle der Information diskutieren

 

 

 

Grad B: Mittelschwere Androhung

 

(die Person braucht innerhalb einer angemessenen Zeit psychologische Betreuung)

 

1.         Sofortiges Gespräch mit einer Beratungs- Fachkraft (Betreuungslehrer, Schulpsychologe, Telefonat mit „Horizonte")

 

2.         Beratung und Entscheidungsfindung

 

3.         Kontakt mit Erziehungsberechtigten, um Eindrücke auszutauschen

 

4.         Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Experten, um eine angemessene Betreuung zu sichern

 

5.         Genehmigung der Erziehungsberechtigten einholen für die Weitergabe der notwendigen Informationen an die Betreuer

 

6.         Die Quelle der Informationen informieren, um sicher zu stellen, dass der Fall nachhaltig verfolgt worden ist

 

 

 

Grad C: Akute Androhung (die Person ist in akuter Gefahr, sich zu verletzen)

 

1.         Die Person nicht ohne Aufsicht lassen, das Notfallteam informieren

 

2.         Sofortige Beratung mit einer Fachkraft (s.o.)

 

3.         Abschirmung der Person vor neugierigen anderen Personen

 

4.         Kontakt mit Erziehungsberechtigten und der Polizei

 

5.         Forderung nach einem sofortigen Gespräch mit Erziehungsberechtigten

 

6.         Diesen Entscheidungshilfe geben und ggf, bei Schritten weiterer Beratung unterstützen

 

7.         Die Quelle der Information informieren, um sicher zu stellen, dass der Fall nachhaltig verfolgt worden ist

 

 

 

 

 

Bedrohung durch Person innerhalb des Gebäudes

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Sekretariat informieren, Person und ihren Aufenthaltsort sowie ihre Handlung beschreiben

 

2.         Klassenräume / Schüler/innen sichern

 

3.         Wenn der Klassenraum gesichert ist, Bedrohung beurteilen und feststellen, wie notwendig sofortiges Eingreifen ist.

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Das Ausmaß der notwendigen Maßnahmen gemeinsam besprechen

 

2.         Notfallteam aktivieren

 

3.         Während der Bedrohungssituation evtl. Code-Durchsage („Code Rot")

 

4.         Polizei über 110 anrufen, wenn möglich bestimmten Gebäudezugang verabreden

 

5.         Die Person, von der die Bedrohung ausgeht, lokalisieren und die Situation beurteilen

 

6.         Mitglied des Notfallteams erwartet die Polizei und weist sie ein

 

7.         Wenn die Situation unter Kontrolle ist, Entwarnung geben

 

8.         Schulaufsicht benachrichtigen

 

 

 

 

 

Bedrohung durch Person außerhalb des Gebäudes

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Grad der Bedrohung bestimmen, vertrauenswürdige Person mit genauen Anweisungen in das Sekretariat schicken

 

2.         Maßnahmen für die Sicherheit der Schüler/innen treffen, Kontrolle übernehmen und Anweisungen erteilen (z.B. „Betretet das                     Gebäude! Wechselt den Aufenthaltsort! Geht in Deckung! Werft euch auf den Boden! ...")

 

3.         Die Schüler/innen in das Schulgebäude bringen, sobald es sicher ist

 

4.         In den Klassenräumen bleiben, bis Entwarnung gegeben wird.

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Das Ausmaß der notwendigen Maßnahmen gemeinsam besprechen

 

2.         Während Gefahrensituation evtl. Durchsage („Code Rot")

 

3.         Polizei anrufen (110)

 

4.         Notfallteam aktivieren

 

5.         Polizei erwarten, Beschreibung der Person sowie Angabe ihres letzten Aufenthaltsortes

 

6.         Wenn die Situation unter Kontrolle ist, Entwarnung durchgehen

 

7.         Schulaufsicht informieren

 

 

 

Prügeleien

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Bewertung der Schwierigkeit der Situation, nächstmögliche Hilfe in Anspruch nehmen

 

2.         Am Ort des Geschehens bleiben, Kontrolle übernehmen, ausdrückliche Anweisung geben, die Prügelei zu stoppen

 

3.         Vertrauenswürdige Person zum Sekretariat schicken, um Hilfe zu holen

 

4.         evtl. Erste Hilfe leisten

 

5.         Vorkommnis sobald wie möglich dokumentieren.

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Bewertung der Schwere des Vorkommnisses und Bestimmen der Art der benötigten Hilfe (z.B. Polizei. Jugendamt...)

 

2.         Identifizierung der beteiligten Personen

 

3.         Bestimmen der erforderlichen medizinischen Hilfe; auf innere Verletzungen achten

 

4.         Notfallteam informieren

 

5.         Schulpsychologen informieren

 

6.         Disziplinarische Konsequenzen gemeinsam besprechen

 

7.         Erziehungsberechtigte informieren und zum Gespräch einbestellen

 

8.         Festlegen der unmittelbaren und der Folgemaßnahmen

 

9.         Vorkommnis für die Akten dokumentieren

 

 

 

Explosionen

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Feuermelder und Alarm betätigen

 

2.         Die für Brand fälle festgelegten Maßnahmen ergreifen:

 

3.         Türen und Fenster schließen; die Beleuchtung ausschalten

 

4.         Sammelplätze aufsuchen und vollständige Anwesenheit feststellen

 

5.         Fehlende Schüler/innen melden

 

6.         Weitere Anweisungen abwarten

 

7.         Das Schulgebäude erst betreten, wenn Entwarnung gegeben worden ist

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Durch Auslösen des Alarms die Evakuierung veranlassen

 

2.         112 anrufen und, wenn möglich, genaue Brandstelle angeben

 

3.         Evakuierung unterstützen und kontrollieren

 

4.         Hilfe bei der Suche nach vermissten Schüler/inne/n und anderen Personen koordinieren

 

5.         Wenn erforderlich, Entwarnung geben

 

6.         Kontakt zur Schulaufsicht herstellen

 

 

 

Feuer

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Feuermelder und Alarm betätigen

 

2.         Die für Brandfälle festgelegten Maßnahmen ergreifen

 

3.         Wenn möglich und sicher: Feuerlöscher einsetzen

 

4.         Sekretariat und, falls angebracht, 1 12 (über Handy) informieren

 

5.         Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten

 

6.         Sammelplätze aufsuchen und vollständige Anwesenheil feststellen

 

7.         Fehlende Schüler/innen melden

 

8.         Weitere Anweisungen abwarten

 

9.         Das Schulgebäude erst betreten, wenn Entwarnung gegeben worden ist

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Durch Auslösen des Alarms die Evakuierung veranlassen

 

2.         112 anrufen und, wenn möglich, genaue Brandstelle angeben

 

3.         Evakuierung unterstützen und kontrollieren

 

4.         Hilfe bei der Suche nach vermissten Schüler/inne/n und anderen Personen koordinieren

 

5.         Wenn das Feuer gelöscht ist, Feuerwehr weiter unterstützen

 

6.         Wenn erforderlich, Entwarnung geben

 

7.         Kontakt zur Schulaufsicht herstellen

 

 

 

Wassereinbruch

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Auf Evakuierung vorbereitet sein, wenn dazu Anweisung gegeben wird

 

2.         Personen von Wasser und/oder wasserüberfluteten Stellen fernhalten

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Überblick verschaffen

 

2.         Kontakt mit Feuerwehr aufnehmen

 

3.         Sachaufwandsträger und Stadtwerke einschalten

 

4.         Die betroffene Steile absperren

 

5.         evtl. Entwarnung geben

 

 

 

Hochwasser

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Auf Evakuierung vorbereitet sein, wenn dazu Anweisung gegeben wird

 

2.         An sichere Stellen evakuieren

 

3.         Personen von überfluteten Stellen fernhalten

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Überblick verschaffen

 

2.         Evakuierung über Durchsage anordnen

 

3.         Sichere Sammelplätze festlegen und bekannt geben

 

4.         Kontakt mit Behörden herstellen

 

5.         Betroffene Stellen absperren

 

 

 

 

 

Gasaustritt

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Das betroffene Gebiet evakuieren

 

2.         Alle elektrischen Kontakte meiden, Handys nicht betätigen

 

3.         Feuermelder an einer Stelle betätigen, die sich in sicherer Entfernung von dem vermuteten Gasaustritt befindet

 

4.         Schulleitung informieren

 

5.         Wenn Gasabsperrventil erreichbar: Gas absperren

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         mit dem Hausmeister Kontakt aufnehmen

 

2.         Evakuierung notfalls durch Tür-zu-Tür-lnformation durchführen

 

3.         über 112 Hilfe anfordern

 

4.         Gasversorger informieren

 

5.         Gebäude erst wieder betreten, wenn die Behörden es freigegeben haben

 

6.         Schulaufsicht und Sachaufwandsträger informieren

 

 

 

 

 

Entführung

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Wenn eine Schülerin / ein Schüler, die/der während der Unterrichtszeit anwesend war, als vermisst gemeldet wird, das Sekretariat informieren

 

2.         Wenn die vermisste Person wieder eintrifft, ebenfalls Information geben

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Sich bei Lehrkräften und Schüler/inne/n informieren, wo der/die Vermisste zuletzt gesehen worden ist

 

2.         Schule und Gelände nach der vermissten Person absuchen

 

3.         Namen des/r Vermissten über Durchsage bekannt geben

 

4.         Polizei benachrichtigen (110/112)

 

5.         Erziehungsberechtigte anrufen und darüber informieren, dass die Polizei benachrichtigt wurde

 

6.         Wenn die Polizei eintrifft, über alle relevanten Fakten informieren

 

7.         Wenn der/die Vermisste gefunden wird, Erziehungsberechtigte und Polizei

 

            informieren

 

 

 

Medizinischer Notfall

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Sich über die Unfallstelle einen Überblick verschaffen

 

2.         Wenn die Unfallstelle gesichert ist, zum Unfallopfer gehen und sich von der Schwere der Verletzung ein Bild machen

 

3.         112 anrufen oder eine/n Vertrauens würdige/n Schüler/in mit der Bitte um Hilfe an den nächsten Lehrer oder an das Sekretariat schicken

 

4.         Das Opfer in eine stabile Lage bringen und Erste Hilfe leisten; Herz-Lungen-Wiederbelebung, wenn dazu ausgebildet

 

5.         Schaulustige auf Distanz halten

 

6.         Vorkommnis dokumentieren

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         evtl. Durchsage „Medizinischer Alarm!" geben

 

2.         sicher stellen, dass Rettungskräfte alarmiert sind

 

3.         Medizinischen Beauftragten des Notfallteams aktivieren

 

4.         zur Unfallstelle gehen und sich zur Hilfe bereit halten

 

5.         Erziehungsberechtigte informieren

 

6.         Vorkommnis für die Akten dokumentieren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sexueller Übergriff

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Das Opfer abschirmen und für Betreuung durch gleichgeschlechtliche Vertrauensperson sorgen

 

2.         Das Vorkommnis untersuchen und erforderliche Handlungen ableiten

 

3.         die Schulleitung informieren

 

4.         beim Opfer bleiben, bis Vertreter der Schulleitung erscheinen

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         Falls notwendig, Erste Hilfe leisten und medizinische Hilfsdienste alarmieren

 

2.         Polizeiliche Hilfe anfordern

 

3.         für das Opfer einen abgeschirmten Platz finden und durch einen Erwachsenen von der Öffentlichkeit abschirmen

 

4.         die Schulaufsicht informieren

 

5.         Vorkommnis für die Akten dokumentieren

 

 

 

Schießerei

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         Wenn Schuss zu hören ist, Schüler/innen und Personal anweisen, sich Deckung zu suchen

 

2.         Verursacher und Stelle lokalisieren

 

3.         für Sicherheit der Schüler/innen sorgen, Kontrolle übernehmen und Verhaltensanweisungen erteilen („autoritär" sein!)

 

4.         112 (Handy!) alarmieren: genauen Ort, genauen Zugang und Gefährdungslage durchgeben

 

5.         Sekretariat informieren (notfalls Handy!) und evtl. Durchsage „Code Rot!" oder Klingel-Code veranlassen

 

6.         aufmerksam Veränderungen der Gefahren läge beachten

 

7.         nach Verletzten suchen und/oder Anwesenheit der Schüler/innen überprüfen

 

8.         für alle Personen einen sicheren Ort suchen, bis „Entwarnung!" gegeben wird

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         sicher stellen, dass Polizei angefordert wurde

 

2.         entsprechende Alarmierung im Schulgebäude veranlassen

 

3.         Notfallteam aktivieren

 

4.         für Einsatzleitung erreichbar sein und mit ihr kooperieren

 

5.         Eltern durch Telefonkette benachrichtigen und für Sammelplatz (getrennt von Schülern) sorgen

 

6.         nach dem Einsatz: mit Notfallteam Folgemaßnahmen besprechen

 

7.         die Schulaufsicht informieren

 

 

 

Schusswaffen auf dem Schulgelände

 

Maßnahmen der Lehrkraft

 

1.         die Situation prüfen und die Art der benötigten Hilfe bestimmen

 

2.         falls nötig, Tel. 112 rufen

 

3.         Sekretariat informieren

 

4.         versuchen, potentielle gewaltsame Handlungen durch Deeskalation zu verhindern

 

5.         für Schutz der Schüler/innen sorgen

 

6.         wenn die Person nicht kooperiert, Reaktions-Alternativen auswählen:

 

-           isolieren

 

-           separieren

 

-           die Räumlichkeiten evakuieren

 

-           Gebäude verschließen

 

 

 

Administrative Maßnahmen der Schule

 

1.         evtl. mit Durchsage „Code Rot!" Anweisungen erteilen

 

2.         sicherstellen, dass I 10 alarmiert ist; möglichst Gebäudeeingang angeben

 

3.         jemanden bestimmen, der die Polizei einweist

 

4.         Notfallteam aktivieren (Hilfe bei Deeskalation)

 

5.         an den Ort des Geschehens gehen

 

6.         „Entwarnung!" durchgeben, wenn die Situation unter Kontrolle ist

 

7.         Erziehungsberechtigte durch Telefonkette oder (danach) durch Brief informieren

 

8.         gemeinsam disziplinarische Maßnahmen festlegen

 

9.         Vorkommnis dokumentieren